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1.
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Eine einheitliche pädagogische Grundhaltung und ein von allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule gemeinsam erarbeiteter
und ständig zu aktualisierender erzieherischer Konsens sind
zwei wichtige Grundvoraussetzungen unserer Arbeit.
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2.
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In der Aufnahmephase werden keine bestimmten Erwartungen oder Forderungen
vorausgesetzt. In erster Linie wird die Sicherheit des Kindes gewährleistet,
zum Beispiel auch durch eine individuelle Betreuung.
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3.
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Das Kind steht mit seiner Problemen, seinen Bedürfnissen und
Fähigkeiten an erster Stelle. Die daraus resultierenden notwendigen
pädagogischen Entscheidungen und Maßnahmen haben Vorrang
vor administrativen, organisatorischen und ökonomischen Erwägungen,
Regelungen und Zwängen, vor einheitlichen Gruppennormen, vor
persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Erziehers
/ der Erzieherin selbst.
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4.
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Die Pädagogin / der Pädagoge ist bereit, sich und seine
Arbeit täglich in Frage zu stellen.
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5.
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Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich verantwortlich
für jedes Kind und sind zu gegenseitiger Hilfe, Zusammenarbeit
und zum Erfahrungsaustausch bereit, können somit auch von jeder
und jedem Hilfe erwarten.
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6.
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Alle tragen dazu bei, dass Missverständnisse, Spannungen und
Konflikte vermieden oder beseitigt werden (auch mit Eltern oder außerschulischen
Bezugspersonen und Institutionen), um ein möglichst einheitliches,
eindeutiges und harmonisches Erziehungsfeld zu schaffen.
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7.
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Erziehungsmaßnahmen dienen einer langfristigen zielorientierten
Erziehungsplanung, deren Teilziele in Bezug auf Zeitdauer und Verwirklichungsform
flexibel, korrigierbar und kontrollierbar sein müssen. Hauptziel
in der Schule für Erziehungshilfe als Durchgangsschule: Gesicherte
Rückführung des Kindes in allgemeine Schulformen.
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8.
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Die individuelle Problemlage des Kindes im sozialen Feld von Schule,
Familie oder Heim und die notwendige Erfolgssicherung der Arbeit bestimmen
Ausmaß, Aufwand und Intensität der Maßnahmen (Sozialarbeit,
Unterricht, Einzelfallhilfe, Elternarbeit, Freizeitangebote, nachgehende
Betreuung).
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9.
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Pädagogische Entscheidungen werden im Team getroffen, begründet
und kollegial verantwortet.
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10.
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Bei einheitlicher pädagogischer Grundhaltung wird die differenzierte
Ausprägung des persönlichen Erziehungsstils akzeptiert.
Jeder Mitarbeiter ist selbst verantwortlich für sein Handeln.
Sein Tun orientiert sich grundsätzlich an den Bedürfnissen
der ihm anvertrauten Kinder im Rahmen der schulischen Bedingungen.
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11.
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Eindeutige Aufnahmekriterien können nicht festgelegt werden,
da diese sich an den augenblicklichen individuellen pädagogischen
Fördermöglichkeiten der Schule orientieren. Unabdingbare
Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes in die Schule ist die
Bereitschaft der Erziehungsberechtigten zur Mitarbeit
(keine Zwangseinweisung).
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